Datum: 22.07.2024 – 31.07.2024 und 03.10.2024 – 07.10.2024, jeweils 8:00 – 17:00 Uhr
Unterrichtseinheiten: 150
Fortbildungspunkte: 150
Zielgruppe: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten (Logopäden und Ärzte, nach Absprache mit dem Kursleiter)
Dozent: Jacques van der Meer
Kosten: 1850,00 €

KURSBESCHREIBUNG:

BOBATH-KONZEPT – GRUNDKURS IN DER BEFUNDAUFNAHME UND BEHANDLUNG VON ERWACHSENEN MIT NEUROLOGISCHEN ERKRANKUNGEN

Das Bobath-Konzept basiert auf einem Therapie- und Rehabilitationsansatz, der für Patienten mit Pathophysiologie des zentralen Nervensystems entwickelt wurde. Der Ursprung dieses Konzepts liegt in der Arbeit von Berta und Karel Bobath und wurde zuerst durch klinische Erfahrung entwickelt.

Das Bobath-Konzept mit seinem ganzheitlichen Ansatz, hat  sich mittlerweile seit über 50 Jahren ständig hinweg weiterentwickelt. Heutzutage stehen aktuelle Erkenntnisse der Neurowissenschaften und Bewegungswissenschaften zur Verfügung. Das Bobath-Konzept ist ein problemlösungs-orientierter Zugang zur Befundaufnahme und Behandlung von Patienten mit Störungen von Funktion, Bewegung und Tonus aufgrund einer Läsion des zentralen Nervensystems.

Der Patient wird hinsichtlich seiner Funktionen innerhalb wechselnder Umgebungen beurteilt. Das Ziel der Behandlung ist die Optimierung von Funktionen. Der Behandlungsprozess ist individuell auf die bio-psycho-sozialen Bedürfnisse abgestimmt und schließt präventive und begünstigende Aspekte mit ein. Der fortlaufende Prozess von Befundaufnahme und Behandlung richtet sich sowohl nach vorrangigen Beeinträchtigungen von Funktionen, des Weiteren wird die verbesserte Kontrolle in die Teilnahme am täglichen Leben integriert. Zwischen Patienten, interdisziplinären Team und Angehörigen oder den Pflegepersonen führt ein interaktiver Prozess zu einer angemessenen Behandlung innerhalb des 24-Stunden-Tages.

Während der Behandlung versucht der/die Therapeut/in die Haltungs- und Bewegungsmuster zu optimieren, um ihre Effektivität zu verbessern. Charakterisiert ist die Behandlung durch die Suche nach Lösungen für die jeweiligen Aspekte des motorischen Verhaltens, die die erfolgreiche Durchführung einer Aktivität stört. Dies schließt einerseits die aktive Teilnahme des Patienten mit ein, als auch die spezifische Handhabung durch den/die Therapeuten/in, die an die individuellen Erfordernisse angepasst und allmählich, um Unabhängigkeit zu erreichen, abgebaut wird.

Der Bobath Grundkurs wird nach den Richtlinien der IBITA und der Spitzenverbände der IKK durchgeführt und ist für Physiotherapeuten und Ergotherapeuten zugelassen.

Kursinhalte:

  • Die Geschichte und die Entwicklung der sich verändernden Prinzipien des Bobath-Konzeptes
  • Neuroanatomie, Neurophysiologie und der Neuroplastizität
  • Die normale Haltung und Bewegung zu analysieren und während funktioneller Aktivität zu fazilitieren.
  • Die funktionellen Auswirkungen von Läsionen des ZNS
  • Analyse der normalen Bewegung, Abnormale Bewegung beobachten und analysieren, wie man sie durch Behandlung beeinflussen kann.
  • Zusammenhang zwischen Befund und Behandlung (ICF) / in der Problemanalyse den fortlaufenden Prozess erkennen
  • Theoretische Behandlungsprinzipien individuell an den Patienten in seiner Umgebung anzupassen und anzuwenden
  • Effektive manuelle Geschicklichkeit zu entwickeln und sie mit der geeigneten Umgebung und anderen Einflüssen einzubeziehen, um Funktion wieder zu gewinnen.
  • spezifische Probleme, u.a. Schulterschmerz, Wahrnehmung und Pusher-Syndrom sowie Einführung in die oro-faziale Therapie
  • Lernen durch kritisches Lesen, Selbsteinschätzung und Austausch mit anderen
  • Patientenbehandlungen und Demonstrationen durch Teilnehmern und Kursleitung
  • Praktische Arbeit und Workshops
  • Lern- und Lehrzielkontrollen, theoretisch und praktisch.
  • Projektarbeit
  • Frontal und Gruppenarbeit

Voraussetzungen:

  • Nachweis über ein Jahr Vollzeitberufstätigkeit als PhysiotherapeutIn nach staatlicher Anerkennung. Bitte reiche bei der Anmeldung eine Kopie deiner Berufsurkunde sowie eine Bescheinigung ein, dass du bei Vollzeitbeschäftigung mind. ein Jahr praktische Arbeit geleistet hast. Gemäß § 124 Abs. 4 SGB V, Abs. 2 SGB V ist ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers mit Angabe der Wochenarbeitszeit einzureichen. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend deiner wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt.