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Zuzahlungen für Heilmittelrezepte


Viele Fragen werden uns auch in Bezug auf die Zuzahlungen gestellt. Hier gilt folgendes:

Die Zuzahlungen zu Heilmittelrezepten sind ähnlich den Zuzahlungen in der Apotheke. Sie sind völlig quartalsunabhängig und immer für jedes Rezept zu entrichten. In der Regel beträgt die Zuzahlung auf Heilmittelrezepte 10€ + 10% des Rezeptwertes. Dieser Betrag verbleibt nicht bei der Therapieeinrichtung, sondern muss an die Krankenkassen weitergegeben werden. (Quelle SGB V hier).

 

Hinweis:

Aktuell muss in Deutschland im Jahr „nur“ bis maximal 2% des Bruttojahreseinkommens an Zuzahlungen geleistet werden. Dann kann sich der betroffene Patient von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen. Er bekommt darüber einen entsprechenden Ausweis von seiner Krankenkasse. Dieser ist bei jedem Rezept erneut vorzuzeigen. Für chronisch Kranke gilt die 1% Grenze. Wer als chronisch krank gilt, muss in diesem Zusammenhang jeweils im konkreten Fall geklärt werden. Sie können sich auch von vornherein von der gesetzlichen Zuzahlung befreien lassen, wenn hohe Zuzahlungen und/oder geringes Bruttoeinkommen zu erwarten ist. Diese Angaben sind ohne Gewähr. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen detaillierte Informationen (Quelle SGB V hier).

 

 
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