Heilmittel und Prüfpflicht der Heilmittelerbringer
Leider besteht oft erhebliche Unsicherheit was nun auf einem Rezept (Heilmittelrezept) stehen darf oder muss. Auch in Fachkreisen werden letzte Details manchmal nicht berücksichtig, was zu erhöhtem organisatorischem Aufwand für alle Beteiligten führt. Der Heilmittelerbringer (also in diesem Fall das Therapie- und Trainingszentrum Friedberg) ist verpflichtet die „Richtigkeit“ der Rezepte zu überprüfen. Ist hier auch nur eine Kleinigkeit unklar, nicht eindeutig, nicht regelkonform oder fehlt komplett, bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen schlicht das komplette Rezept nicht mehr und der Lohn für bereits verrichtete Arbeit ist unwiederbringlich verloren.
Es entstehen regelmäßig frustrierende Situationen für die Patienten, weil sie vor ihren Behandlungen mit solchen Rezepten erneut zu ihrem Arzt müssen um formale Kleinigkeiten ändern zu lassen. Wir bitten aus oben genannten Gründen um Ihr Verständnis dafür.
An dieser Stelle möchten wir gerne unseren Beitrag dazu leisten, diesen Mehraufwand zu minimieren und Rezepte für alle etwas transparenter zu machen.
Was sind Heilmittel? Erklärung finden Sie auf diesem Link
Was ist ein Heilmittelerbringer? Erklärung finden Sie auf diesem Link
Link zum Thema Prüfpflicht: Zentralverband der Krankengymnasten (ZVK)
Link zum Thema Prüfpflicht (Urteil Bundessozialgericht): Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland