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Das Heilmittelrezept


Heilmittelrezepte sind für viele Patienten, aber auch manche Therapeuten oder Ärzte mit niedriger Verordnungsfrequenz, ein Faktor der Unsicherheit. („Muss dieses Kästchen nun ausgefüllt sein oder ist es optional? Wer trägt eigentlich was wo ein?“).


Die folgenden 3 Links zu heilmittelkatalog.de geben hier weitgehend Aufschluss über die meisten Fragen bezüglich der Verordnungsvordrucke:


Verordnungsvordruck Physikalische Therapie hier


Verordnungsvordruck Stimm-, Sprech-, Sprachtherapie hier


Verordnungsvordruck Ergotherapie

 

Ergänzend dazu gibt es hier noch Antworten zu den Themen:    


                                                              Vorrangige, optionale, ergänzende Heilmittel
                                                              Verordnungsmenge
                                                              Verordnung außerhalb des Regelfalls
                                                              Rezidiv oder neue Erkrankungsphase
                                                              Rezepte für mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen

 

Eine vollständige Zusammenfassung aller relevanten Details sowie eine strukturierte „Punkt für Punkt- Suche“ nach einer heilmittelkatalogkonformen Kombination aus Erkrankung, Leitsymptomatik, Heilmittel und Verordnungsmenge sowie möglicher Zusätze wie „Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls“ bekommen Sie hier:

                                                 

                                                     Online Punkt für Punkt- Suche bei Heilmittelkatalog.de


                                                     Vollständige Zusammenfassung für alle Heilmittel (Link zu PDF)

 

Hier noch drei Hinweise für verordnende Ärzte um Ihren Patienten, Ihnen und uns Mühe und Wege zu ersparen:

 

Behandlungsbeginn:


Normalerweise muss ein Heilmittelrezept binnen 10 Tagen begonnen werden. Leider ist es in manchen Phasen des Therapiealltags aus organisatorischen Gründen nicht oder nur bedingt (z.B.: erster Termin fristgerecht dann nochmals 10 Tage bis Termin 2 etc.) möglich, rechtzeitig zu starten. Können die Leistungserbringer also einen „schnellen Termin“ nicht gewährleisten, muss der Patient mit seinem Rezept zurück zum verordnenden Arzt um auf dem Rezept unter „Behandlungsbeginn spätestens am“ ein späteres Datum eintragen zu lassen. Dies führt natürlich für alle Beteiligten zu mehr Umständen als unbedingt nötig.

 
Das vorsorgliche Erweitern der Startfrist (natürlich unter Berücksichtigung der medizinischen und persönlichen Belange) könnte diesen Mehraufwand reduzieren.
Desweiteren ist eine explizit kürzere Startfrist auf dem Rezept für die Heilmittelerbringer ein sicheres Zeichen für die Dringlichkeit und würde bei uns zur „Mobilisierung aller Ressourcen“ führen um diesem Patienten gerecht zu werden.

 

Verordnungen außerhalb des Regelfalls:


Bei diesen Verordnungen muss unbedingt eine medizinische Begründung auf das Heilmittelrezept. Rezepte ohne Begründung sind für die Heilmittelerbringer nicht abrechnungsfähig und der Patient wird sich mit der Bitte um Ergänzung der medizinischen Begründung wieder beim verordnenden Arzt einfinden. Bringt der Patient aber beispielsweise das Rezept erst zur geplanten ersten Behandlung mit (häufig bei Folgeverordnungen), so entsteht in diesem Moment eine unklare Situation, da der Heilmittelerbringer jetzt Leistungen erbringen soll, deren Bezahlung noch unklar ist.

 

Mehrere Erkrankungen:


Es ist erlaubt, mehrere Rezepte für mehrere voneinander unabhängige Erkrankungen auszustellen, weil diese neue Regelfälle auslösen. Auch wenn diese unabhängigen Erkrankungen der gleichen Diagnosegruppe (z.B.: HWS- und LWS-Syndrom) zuzuordnen sind (Quelle Heilmittelkatalog online hier).

 

 
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